Hände einer älteren Person werden von einer jüngeren Person gehalten

Ausbildung zur Pflegefachkraft

Mit Grone jetzt durchstarten

Unsere Akademie für Pflege- und Gesundheitsberufe bietet seit vielen Jahren Ausbildungen und Umschulungen im Bereich Pflege an. Hier finden Sie einen Einstieg in einem interessanten Beruf mit hohem Zukunftspotenzial. Seit 2020 gibt es den neuen Ausbildungsberuf Pflegefachfrau/Pflegefachmann, der die Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Kindergesundheitspflege zu einem Ausbildungsberuf macht.

Was sind die Aufgaben? 
Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses um Krankheiten vorzubeugen, zu heilen und die Gesundheit zu erhalten und wieder herzustellen, sowie:

  • Arbeiten im multiprofessionellen Team 
  • 1:1 Beratung von zu Pflegenden und ihren Bezugspersonen
  • Menschen in ihrer Lebensgestaltung unterstützen
  • Menschen in schwierigen Lebenssituationen begleiten

Karrierechancen

Aufgrund der automatischen Anerkennung des genera­listischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU. Ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche ist jederzeit möglich und Fort- und Weiterbildungen sowie verschiedene Pflegestudiengänge, die zum Teil auch ohne Abitur absolviert werden können, ermöglichen eine kontinuierliche Karriereentwicklung.

Sie haben Fragen? Jeden Mittwoch um 15:30 Uhr sind wir persönlich für Sie da.
Kommen Sie gern ohne Anmeldung vorbei.

Ihre Ansprechpartnerin

Regine Schimpf, Betriebs- und Personalleitung bei der Grone GeSo.

                       Frau Regine Schimpf                         Betriebs- und Personalleitung

Tel: 040 23703 – 557
Mail: pflege.hamburg@grone.de

Veranstaltungsort

Grone Akademie für Pflege- und Gesundheitsberufe Hamburg
Heinrich-Grone-Stieg 2
20097 Hamburg

Pflegefachkräfte arbeiten hauptsächlich in

  • Tageskliniken und -pflegestätten
  • Krankenhäusern und Gesundheitszentren
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen 
  • Wohnheimen oder Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderung
  • ambulanten Pflegediensten
  • Kindertagesstätten
  • Hospizen

Dauer der Ausbildung: 3 Jahre

  • mind. 2100 h theoretischer Unterricht
  • mind. 2500 h Praxiseinsatz in verschiedenen Praxiseinrichtungen

Praktische Pflegeausbildung

  • Orientierungseinsatz: 400 h
  • 1. Pflichteinsatz: Akutpflege 400 h
  • 2. Pflichteinsatz: Stationäre Langzeitpflege 400 h
  • 3. Pflichteinsatz: Ambulante Akut-/Langzeitpflege 400 h
  • Pflichteinsatz Pädiatrische Pflege 120 h
  • Pflichteinsatz Psychiatrische Pflege 120 h
  • Weitere Wahleinsätze (zur Vertiefung und in anderen Versorgungsbereichen)

Der Unterricht (jeweils Mo bis Fr. von 8.00 – 15.00 Uhr) und die Praxiseinsätze finden jeweils blockweise statt.

Die Ausbildung endet mit der Examensprüfung in praktischer, schriftlicher und mündlicher Form.
Die erfolgreich absolvierte Prüfung erlaubt das Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“.

  • Berufsfeld Pflege
  • Krankheitslehre
  • Gesundheit und Mobilität
  • Rechtskunde und Ernährungslehre
  • Häusliche Pflege und hauswirtschaftliche Abläufe
  • Körperpflege und Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung in besonderen Lebenssituationen
  • Pflege von Menschen mit körperlichen/geistigen Beeinträchtigungen
  • Begleitung in der Endphase des Lebens
  • Mindestalter: 17 Jahre 
  • Nachweis über ein abgeschlossenes Praktikum in der Pflege 
  • Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • Persönliche und Fachliche Eignung zur Ausübung des Pflegeberufes
  • Bei ausländischem Schulabschluss mindestens das Sprachniveau B2
  • Mittlere Reife oder gleichwertig anerkannter Schulabschluss
  • Oder den Hauptschulabschluss/ESA oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Abschluss, sofern
    1. eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
    2. ein staatlich anerkannter oder staatlich geprüfter Berufsabschluss in einem landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, der den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entspricht,
    3. eine bis zum 1. Januar 2020 begonnene, erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
    4. eine auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in seiner Fassung von 1985 erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer nachgewiesen wird,
  • Oder der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

 

Bewerbung

Wenn Sie sich bei uns bewerben möchten, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu: 

  • Anschreiben 
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis
  • Geburtsurkunde ggf. Heiratsurkunde
  • Ärztliches Attest über die Berufsfähigkeit

Hinweis zum Kontaktformular:
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